Über die Beratungsbesuche

nach §37.3 SGB XI

Pflegeleistungen

Pflegebedürftige die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen.

Bei der Pflegestufe I und II sind dies ein Beratungsbesuch pro Halbjahr und bei der Pflegestufe III einmal pro Quartal.

Diese Beratungsbesuche sollen dazu dienen mit Ihnen und Ihren Angehörigen verschiedenste versorgungs- und pflegerelevante Themen zu besprechen und Ihnen so größtmögliche Informationen zu vielfältigen Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen.