Über Hauswirtschaftliche Leistungen

nach SGB V und Privat

Die Krankenkassen übernehmen im Ausnahmefall, nach Krankenhausbehandlungen und bei schweren Erkrankungen, im Rahmen der Haushalthilfe unter Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs die Leistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind.