Beratungsbesuche

Über die Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen.

Diese Beratungsbesuche sollen dazu dienen mit Ihnen und Ihren Angehörigen verschiedenste versorgungs- und pflegerelevante Themen zu besprechen und Ihnen so größtmögliche Informationen zu vielfältigen Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

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