nach SGB V und Privat
Über Hauswirtschaftliche Leistungen
Die Krankenkassen übernehmen im Ausnahmefall, nach Krankenhausbehandlungen und bei schweren Erkrankungen, im Rahmen der Haushalthilfe unter Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs die Leistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind.