Die Leistungen der Pflegeversicherung, die der Pflegedienst erbringt, werden als Sachleistungen bezeichnet.
Die erbrachten Sachleistungen werden in der Regel von der Pflegeversicherung (mit)finanziert und direkt mit ihr abgerechnet.
Für die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft sind Leistungen durch sogenannten Leistungskomplexe vordefiniert.
Das wesentliche Ziel aller Hilfen soll der Erhalt vorhandener Fertigkeiten und nach Möglichkeit die Wiedererlangung der Selbständigkeit sein. Vorhandene Möglichkeiten des Pflegebedürftigen sollen berücksichtigt und gestärkt werden und durch die Pflegekraft nur fehlenden Möglichkeiten ergänzt werden.