nach §37.3 SGB XI
Pflegebedürftige die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen.
Bei der Pflegestufe I und II sind dies ein Beratungsbesuch pro Halbjahr und bei der Pflegestufe III einmal pro Quartal.
Diese Beratungsbesuche sollen dazu dienen mit Ihnen und Ihren Angehörigen verschiedenste versorgungs- und pflegerelevante Themen zu besprechen und Ihnen so größtmögliche Informationen zu vielfältigen Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen.