Über die Pflegeleistungen

nach SGB XI

Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung, die der Pflegedienst erbringt, werden als Sachleistungen bezeichnet. Diese werden in der Regel von der Pflegeversicherung (mit)finanziert und direkt mit ihr abgerechnet.

Für die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft sind Leistungen durch sogenannte Leistungskomplexe vordefiniert.

Die Pflegeleistungen umfassen:

  • Hilfen bei der Körperpflege, beim Waschen, Baden und Duschen
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und Zubereitung sowie Verabreichung von Sondenkost
  • Hilfen bei der Mobilität, beim Lagern und Betten, beim Verlassen der Wohnung und Begleitung zu Aktivitäten
  • Hilfen bei der Hauswirtschaft, Beheizen der Wohnung, Reinigung des Wohnbereiches, Wechseln und Waschen der Wäsche sowie Einkäufe

Das wesentliche Ziel aller Hilfen soll der Erhalt vorhandener Fertigkeiten und nach Möglichkeit die Wiedererlangung der Selbstständigkeit sein. Vorhandene Möglichkeiten des Pflegebedürftigen sollen berücksichtigt und gestärkt werden, wobei die Pflegekraft lediglich fehlende Möglichkeiten ergänzt.