Über die Beratungsbesuche

nach § 37.3 SGB XI

Beratungsbesuche Pflege

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen.

Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist dies ein Beratungsbesuch pro Halbjahr und bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal pro Quartal erforderlich.

Diese Beratungsbesuche dienen dazu, mit Ihnen und Ihren Angehörigen verschiedenste versorgungs- und pflegerelevante Themen zu besprechen. Unser Ziel ist es, Ihnen größtmögliche Informationen zu vielfältigen Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.