Über Verhinderungs- / Urlaubspflege

Verhinderungspflege

gemäß SGB XI

Die Verhinderungspflege dient zur zeitweiligen Entlastung der Pflegeperson sowie zur Absicherung bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson.

Hierfür stehen Ihnen pro Kalenderjahr 1.612 Euro (ggf. zzgl. restlicher Mittel aus der Kurzzeitpflege) zur Verfügung. Zusätzlich bleiben Ihnen die Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld des vorhandenen Pflegegrads erhalten.

Damit die Pflege Ihrer Angehörigen zu Hause auch weiterhin lückenlos gewährleistet ist, übernehmen wir in diesem Fall die Versorgung – gerne auch stundenweise.