nach SGB XI
Die Leistungen der Pflegeversicherung, die der Pflegedienst erbringt, werden als Sachleistungen bezeichnet.
Die erbrachten Sachleistungen werden in der Regel von der Pflegeversicherung (mit)finanziert und direkt mit ihr abgerechnet.
Für die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft sind Leistungen durch sogenannten Leistungskomplexe vordefiniert.
Die Pflegeleistungen umfassen:
- Hilfen bei der Körperpflege, beim Waschen, Baden , Duschen
- Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und Zubereitung, Verabreichung von Sondenkost
- Hilfen bei der Mobilität, beim Lagern und Betten, beim Verlassen der Wohnung, Begleitung zu Aktivitäten
- Hilfen bei der Hauswirtschaft, Beheizen der Wohnung, Reinigung des Wohnbereiches, Wechseln und Waschen der Wäsche, Einkaufe
Das wesentliche Ziel aller Hilfen soll der Erhalt vorhandener Fertigkeiten und nach Möglichkeit die Wiedererlangung der Selbständigkeit sein. Vorhandene Möglichkeiten des Pflegebedürftigen sollen berücksichtigt und gestärkt werden und durch die Pflegekraft nur fehlenden Möglichkeiten ergänzt werden.