gemäß SGB XI
Die Verhinderungspflege dient zur zeitweiligen Entlastung der Pflegeperson sowie bei Urlaub und Krankheit der Pflegeperson.
Hierfür stehen Ihnen pro Kalenderjahr 1612 Euro zur Verfügung. Zusätzlich stehen Ihnen weiterhin die Pflegesach- oder Pflegegeldleistungen der vorhandenen Pflegegrad zur Verfügung.
Damit die Pflege ihrer Angehörigen zu Hause auch weiterhin gewährleistet ist, übernehmen wir in diesem Fall Ihre Versorgung, auch stundenweise.