nach SGB V
Dies sind medizinische Leistungen, die im Auftrag ihres Arztes zur Sicherung der ärztlichen Behandlung oder Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden.
Der Arzt stellt eine schriftliche Verordnung über die Art und den Umfang der Leistung aus. Diese Tätigkeiten werden von examinierten Gesundheits- und Krankenpflegegerinnen und fachlich qualifizierten Altenpflegerinnen erbracht.
Maßnahmen der Behandlungspflege sind zum Beispiel:
- Injektionen (subkutan und intramuskulär)
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Portversorgung
- Pflege PEG –Sonden
- Verbände aller Art
- Wundversorgung
- Pflege von Trachealkanülen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Medikamentendosierung und – verabreichung von ärztlich verordneten Medikamenten wie z.B. Tabletten, Augentropfen, Tropfen, Schmerzpflaster