nach §45 SGB XI
Auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 einen Anspruch, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden.
Für die Leistungen stehen jedem Pflegebedürftigen monatlich 125 Euro zur Verfügung
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können sein:
- Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
- Pflegen von sozialen Kontakten
- Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
- Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Gedächtnistraining
- Förderung von Hobbies und Beschäftigungen wie Vorlesen, Beschäftigung mit Spielen, Bastelaktivitäten
- Hilfe die der Strukturierung des Alltags dienen